Pedelec oder E-Bike – was ist der Unterschied?

Wer ein Elektrofahrrad kaufen will, der wird sich zunächst ausführlich über das Thema informiere. Mit umfangreichem und fundiertem Wissen zu dem Thema lassen sich teure und frustrierende Fehlkäufe vermeiden und man hat lange Zeit Freude an dem neuen Elektrofahrrad. Bei der Suche nach Informationen wird man die eine oder andere Bezeichnung lesen, mit der man nicht direkt etwas anfangen kann. Ein Begriff den man im Zusammenhang mit Elektrofahrrädern kennen sollte ist Pedelec. Klar ist, dass es sich daei ebenfalls um ein elektrisch betriebenes Fahrrad handelt. Doch was genau ist ein Pedelec und worin besteht der Unterschied zu einem E-Bike?

Pedelec, E-Bike, Elektrofahrrad – (fast) dasselbe!

Ein Elektrofahrrad ist ein Fahrrad, welches verglichen mit gewöhnlichen Fahrrädern vereinfacht betrachtet um einen Motor, einen Akku und eine Motorsteuerung erweitert ist. Das E-Bike ist ein Synonym, welches aus dem Englischen übernommen und abgekürzt worden ist. E-Bike bedeutet Electric Bike oder genau genommen Bicycle, was übersetzt schlichtweg Elektrofahrrad heißt. Das Wort Pedelec ist ein Akronym, also ein zusammengesetztes Wort aus Teilen der Worte Pedal Electric Cycle. Dies wiederum bedeutet ebenfalls kaum etwas anderes als Elektrofahrrad, wobei „Pedal“ einen Hinweis auf den tatsächlichen Unterschied liefert.

Es muss immer getreten werden

Der Aufbau von einem echten E-Bike und einem Pedelec Umbausat von elektrofahrrad-einfach.de sind prinzipiell identisch, da beide einen Elektromotor besitzen, der den Radfahrer mehr oder minder stark unterstützt. Der Unterschied liegt jedoch im Umfang der Unterstützung und in einigen daraus resultierenden technischen Details sowie rechtlichen Aspekten. Ein klassisches Elektrofahrrad darf den Fahrer unbegrenzt unterstützen bzw. der Antrieb darf vollständig durch den Motor erfolgen. Dies hat zur Folge, dass ein Elektrofahrrad rechtlich so betrachtet wird, wie jedes andere Kraftfahrzeug. Der Fahrer muss einen Führerschein haben, haftpflichtversichert sein, das E-Bike muss angemeldet und mit einem Kennzeichen versehen sein und es besteht eine Helmpflicht. Bei einem Pedelec muss der Fahrer prinzipiell immer treten, damit er eine zusätzliche Unterstützung durch den Motor erhält. Daraus resultieren einige Einschränkungen, jedoch auch einige Vorteile.

Einschränkungen und Vorteile

Ein Pedelec wird vom Gesetzgeber wie ein gewöhnliches Fahrrad gewertet. Deshalb muss der Fahrer nicht haftpflichtversichert sein und es besteht keine Pflicht das Fahrrad anzumelden oder mit einem amtlichen Kennzeichen zu versehen. Der Motor ist in diesem Fall auf eine Leistung von 250 Watt beschränkt und muss automatisch abschalten sobald eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird. Um diese Beschränkungen einzuhalten sind diese Fahrräder mit einigen Sensoren ausgestattet. Eine Ausnahme zu der Einschränkung, dass immer getreten werden muss besteht bei der Anfahrthilfe. Bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h kann der Antrieb vollkommen vom Motor übernommen werden. Dies macht es möglich das Fahrrad über die Straße oder bergauf zu führen und zu Transportzwecken schwerer zu beladen. Das S-Pedelec gilt als E-Bike.

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